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Aktuelles

Ute Brach

 

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Referentenentwurf zum Download:

https://lwp-online.eu/pnog.pdf

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Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG): kritische Einordnung zentraler Auszüge


 Die Pflegeversicherung befindet sich in einer Phase tiefgreifender Neuordnung. Finanzielle Engpässe, der demografische Wandel und der steigende Versorgungsbedarf werden politisch als zentrale Begründungen für strukturelle Reformen angeführt. Gleichwohl drängt sich bei näherer Betrachtung des Referentenentwurfs zum Pflegeneuordnungsgesetz der Eindruck auf, dass erhebliche Teile der finanziellen Konsolidierung gerade dort ansetzen, wo Menschen bereits besonders verletzlich sind: bei Pflegebedürftigen und ihren pflegenden Angehörigen.

 

Der nachfolgende Beitrag versteht sich nicht als vollständige juristische oder sozialpolitische Bewertung des gesamten Entwurfs. Vielmehr sollen zentrale Auszüge und besonders folgenreiche Veränderungen nachvollziehbar eingeordnet werden. Ziel ist es, die Leserinnen und Leser durch das komplexe Geflecht der geplanten Neuregelungen zu führen und sichtbar zu machen, welche praktischen Konsequenzen sich hinter technisch klingenden Begriffen wie „Entlastungsbudget“, „Sozialraumbudget“ oder

„Überbrückungsbudget“ verbergen können.

 

Auf den bisherigen Pflegegrad 1 wird im Folgenden nicht vertieft eingegangen. Bereits die öffentliche Debatte lässt erkennen, dass dieser Pflegegrad im geplanten System erheblich entwertet würde und künftig eher symbolischen Charakter behalten könnte. Gerade diese Entwicklung steht exemplarisch für die Ambivalenz des Entwurfs: Er spricht von Neuordnung, Vereinfachung und Stabilisierung, enthält jedoch zugleich Regelungen, die für viele Betroffene als Einschränkung bisheriger Ansprüche und Handlungsspielräume erfahrbar werden dürften.

 

  1. Ausgangspunkt: Reform unter dem Vorzeichen finanzieller Stabilisierung

Der Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz verfolgt erklärtermaßen das Ziel, die soziale Pflegeversicherung finanziell zu stabilisieren und gleichzeitig die Versorgung stärker auf Prävention, Beratung, digitale Steuerung und neue Budgetlogiken auszurichten. In der Systematik des Entwurfs werden Leistungsarten umbenannt, gebündelt und neu konditioniert. Gerade diese Bündelung ist politisch sensibel: Sie kann nach außen als Vereinfachung erscheinen, kann aber für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen faktisch den Verlust bisher separat nutzbarer Spielräume bedeuten.

Besonders relevant sind aus Sicht der häuslichen Pflege vier Komplexe: die bisherige stundenweise Verhinderungspflege, das künftige Entlastungsbudget, das Sozialraumbudget sowie das Überbrückungsbudget. Hinzu treten Einschnitte bei den Rentenbeiträgen für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen und die Begrenzung der bisherigen Flexi-Renten-Gestaltung.

Quellenbezug: RefE PNOG, insbesondere S. 2-5, S. 37-45, S. 61-62, S. 68, S. 73 sowie S.

179-188 der PDF-Datei.


 
  1. Verhinderungspflege: formale Vereinfachung, faktischer Verlust eines separaten Flexibilitätsinstruments

Die bisherige Verhinderungspflege, insbesondere die stundenweise Verhinderungspflege, ist für viele Familien ein zentraler Mechanismus zur Stabilisierung häuslicher Pflege. Nach heutiger Praxis können - je nach Kombination und Übertragungsmöglichkeiten - bis zu

3.539 Euro jährlich für Verhinderungspflege genutzt werden. Dieses Volumen wirkt in der Praxis wie ein eigenständiger Flexibilitätspuffer, der die Hauptpflegeperson entlastet, ohne unmittelbar das laufende Pflegegeld als Kernleistung der häuslichen Pflege aufzubrauchen.

Der Entwurf verschiebt diese Logik: Leistungen, die bislang der Verhinderungspflege zugeordnet waren, sollen künftig im Wesentlichen über das Sachleistungsbudget, das Entlastungsbudget oder das Sozialraumbudget abgebildet werden. Damit wird eine separate Anspruchslogik zurückgedrängt. Aus Sicht der Betroffenen ist dies keine bloße sprachliche Modernisierung, sondern eine substanzielle Umverteilung des Risikos: Was bisher zusätzlich zur laufenden häuslichen Pflege disponibel war, muss künftig stärker aus dem allgemeinen Budgetrahmen heraus organisiert werden.

Quellenbezug: RefE PNOG, S. 68 sowie S. 179-180; dort wird die Überführung bisheriger Leistungen, einschließlich Verhinderungspflege, in neue Budgetstrukturen erläutert.

 

  1. Entlastungsbudget: neues Vokabular für das bisherige Pflegegeld

Das bisherige Pflegegeld wird im Entwurf systematisch durch das Entlastungsbudget ersetzt. Anspruchsberechtigt sind Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, wenn sie anstelle des Sachleistungsbudgets eine Geldleistung wählen und die erforderliche Versorgung in geeigneter Weise selbst sicherstellen. Die vorgesehenen Monatsbeträge lauten: Pflegegrad 2: 386 Euro, Pflegegrad 3: 638 Euro, Pflegegrad 4: 889 Euro und

Pflegegrad 5: 1.079 Euro.

Kritisch ist, dass dieses Entlastungsbudget zugleich als Ausweichfinanzierung für Situationen dienen soll, die bisher teilweise über Verhinderungspflege abgebildet wurden. Damit entsteht eine verdeckte Kürzung von Flexibilität: Die Leistung verschwindet nicht vollständig, sie wird aber in ein Budget verschoben, das ohnehin für die laufende häusliche Pflege benötigt wird.

 

Pflegegra d

Künftiges Entlastungsbud get pro Monat

Jahresbetrag Entlastungsbud get

Vergleichswert: bisher separat nutzbare stundenweise Verhinderungspfle

ge

Kritische Einordnung

PG 2

386 Euro

4.632 Euro

3.539 Euro

Nominal höherer Jahresbetrag um 1.093 Euro. aber kein zusätzliches Sonderbudget;

Nutzung würde

 

 

 

 

 

das laufende

Entlastungsbud get aufzehren.

PG 3

638 Euro

7.656 Euro

3.539 Euro

Nominal höherer Jahresbetrag um 4.117 Euro. aber kein zusätzliches Sonderbudget; Nutzung würde das laufende Entlastungsbud

get aufzehren.

PG 4

889 Euro

10.668 Euro

3.539 Euro

Nominal höherer Jahresbetrag um 7.129 Euro. aber kein zusätzliches Sonderbudget; Nutzung würde das laufende

Entlastungsbud get aufzehren.

PG 5

1.079 Euro

12.948 Euro

3.539 Euro

Nominal höherer Jahresbetrag um 9.409 Euro. aber kein zusätzliches Sonderbudget; Nutzung würde das laufende Entlastungsbud

get aufzehren.

Methodischer Hinweis: Der Vergleich zeigt bewusst zwei Ebenen. Rein nominal kann ein jährliches Entlastungsbudget höher sein als 3.539 Euro. Das ändert jedoch nichts an der politischen Bewertung, dass ein bisher separat verfügbarer Verhinderungspflege-Puffer wegfallen beziehungsweise in das laufende Kernbudget der häuslichen Pflege verschoben werden kann. Die Kürzung liegt daher vor allem im Verlust der Zusätzlichkeit und Zweckflexibilität.

Quellenbezug: RefE PNOG, S. 38-39 zu § 37 Entlastungsbudget und § 38 Kombinationsleistung.


 
  1. Rechenbild: Was bedeutet der Wegfall des separaten 3.539-Euro-Puffers?

Da in der politischen Kommunikation häufig Beträge miteinander vermischt werden, ist eine klare Rechenlogik erforderlich. Der zentrale Kritikpunkt lautet nicht, dass das Entlastungsbudget als Jahresbetrag in jedem Pflegegrad zwingend niedriger wäre. Der zentrale Kritikpunkt lautet: Die bisher zusätzlich verfügbare stundenweise Verhinderungspflege in Höhe von bis zu 3.539 Euro würde als eigenständiger Flexibilitätspuffer entwertet, wenn Ersatz künftig aus dem laufenden Entlastungsbudget finanziert werden muss.

 

 

Pflegegrad

 

Bisher separater Flexibilitätspuffer (z.B. stundenweise Verhinderungspflege- alter Begriff)

 

Künftiges Monatsbudget, aus dem ggf. abgezweigt werden müsste (alter Begriff:

Pflegegeld)

 

Rechnerischer Restbetrag, wenn das Monatsbudget jeden Monat als “Verhinderungspflege”(anteilig) genutzt werden muss = was bleibt von dem Pflegegeld (alter Begriff) noch übrig

 

Interpretation

PG 2

3.539 Euro

386 Euro

92 Euro

Dieser Betrag zeigt die Dimension des wegfallenden separaten Puffers pro Jahr, also einem effektiven Defizit im

“Geldbeutel” von 3.071 €

PG 3

3.539 Euro

638 Euro

344 Euro

Dieser Betrag zeigt die Dimension des wegfallenden separaten Puffers pro Jahr, also einem effektiven Defizit im “Geldbeutel”

von 2.591 €

 

PG 4

3.539 Euro

889 Euro

595 Euro

Dieser Betrag zeigt die Dimension des wegfallenden separaten Puffers pro Jahr, also einem effektiven Defizit im

“Geldbeutel” von 2.468 €

PG 5

3.539 Euro

1079 Euro

784 Euro

Dieser Betrag zeigt die Dimension des wegfallenden separaten Puffers pro Jahr, also einem effektiven Defizit im “Geldbeutel”

von 2.471 €

Diese zweite Tabelle folgt der kritischen Perspektive der Betroffenen: Wird die bisher separat verfügbare stundenweise Verhinderungspflege praktisch durch ein Abzweigen aus dem laufenden Entlastungsbudget ersetzt, entsteht keine echte zusätzliche Entlastung.

Vielmehr konkurrieren dann Vertretungspflege, Anerkennung der Angehörigenpflege und laufende häusliche Sicherstellung um dasselbe Geld.

 

  1. Sozialraumbudget: deutliche nominale Anhebung, aber kein gleichwertiger Ersatz für Verhinderungspflege

Das Sozialraumbudget soll den bisherigen Entlastungsbetrag für Angebote zur Unterstützung im Alltag ablösen. Nach geltender Systematik wird dieser Bereich heute häufig als Betreuungs- und Entlastungsbetrag bezeichnet und liegt bei 131 Euro monatlich. Der Entwurf sieht für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 künftig 175 Euro monatlich vor; für Personen unter 25 Jahren sollen es 300 Euro monatlich sein.

 

Pflegegra d

Heute: Betreuungs-

/Entlastungsbetra

g

Künftig: Sozialraumbudg et ab 25 Jahren

Anhebun g ab 25 Jahren

Künftig: unter 25 Jahren

Anhebun g unter 25 Jahren

PG 2

131 Euro/Monat

175 Euro/Monat

+44 Euro

300

+169 Euro

 

 

 

= +33,6 %

Euro/Mona

= +129,0

 

 

 

 

t

%

 

PG 3

131 Euro/Monat

175 Euro/Monat

+44 Euro

300

+169 Euro

 

 

 

= +33,6 %

Euro/Mona

= +129,0

 

 

 

 

t

%

PG 4

131 Euro/Monat

175 Euro/Monat

+44 Euro

300

+169 Euro

 

 

 

= +33,6 %

Euro/Mona

= +129,0

 

 

 

 

t

%

PG 5

131 Euro/Monat

175 Euro/Monat

+44 Euro

300

+169 Euro

 

 

 

= +33,6 %

Euro/Mona

= +129,0

 

 

 

 

t

%

Jährlich steigt der Betrag für Erwachsene rechnerisch von 1.572 Euro auf 2.100 Euro. also um 528 Euro. Für unter 25-Jährige steigt er auf 3.600 Euro jährlich. also um 2.028 Euro.

Diese Anhebung ist materiell relevant. kompensiert aber den Verlust einer separat disponiblen Verhinderungspflege von bis zu 3.539 Euro nicht vollständig. weil das Sozialraumbudget zweckgebunden für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden soll.

Quellenbezug: RefE PNOG, S. 45 zu § 45b Sozialraumbudget sowie S. 187-188 der Begründung.

 

  1. Überbrückungsbudget und Kurzzeitpflege: neue Akutlogik statt frei verfügbarer Entlastungslogik

Der Entwurf sieht ein Überbrückungsbudget für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 in häuslicher Pflege vor. Es beträgt bis zu 1.855 Euro jährlich bei Pflegegrad 2 und 3 sowie bis zu 2.285 Euro jährlich bei Pflegegrad 4 und 5. Es soll in pflegerischen Akutsituationen und sonstigen Überbrückungssituationen eingesetzt werden, etwa beim ungeplanten Ausfall der Pflegeperson oder bei gesundheitlichen Krisen.

Die Kurzzeitpflege bleibt im Entwurf als Leistungsbereich erkennbar, wird aber funktional enger mit dem Überbrückungsbudget verschränkt. Kritisch gesprochen: Es entsteht kein einfacher Ersatz der bisherigen Verhinderungspflege, sondern eine stärker krisen- und akutbezogene Struktur. Für planbare, stundenweise Entlastung pflegender Angehöriger ist das ein deutlich anderes Instrument.

Quellenbezug: RefE PNOG, S. 39-42 zu §§ 39, 39a und 42.

 

  1. Rentenanteile für pflegende Angehörige: gestaffelte Reduktion und Ende der Flexi- Renten-Gestaltung

Ein weiterer erheblicher Konfliktpunkt betrifft die soziale Absicherung nicht erwerbsmäßig tätiger Pflegepersonen. Der Entwurf benennt ausdrücklich eine Reduzierung des Beitrags der Pflegeversicherung für künftige Rentenansprüche von Pflegepersonen. In der Finanzwirkungstabelle werden hierfür Minderausgaben von 1,8 Milliarden Euro im Jahr 2027, 1,9 Milliarden Euro im Jahr 2028, 2,0 Milliarden Euro im Jahr 2029 und 2,1 Milliarden Euro im Jahr 2030 ausgewiesen.

Zudem soll die bisherige Flexi-Renten-Gestaltung begrenzt werden. Pflegepersonen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und ihre Altersrente durch minimale Teilrentenmodelle so gestaltet haben, dass weiterhin Rentenbeiträge aus der

 

Pflegetätigkeit ausgelöst werden, sollen künftig benachteiligt beziehungsweise von dieser Konstruktion ausgeschlossen werden. Der Entwurf stellt dies als Korrektur nicht intendierter Folgen der Flexi-Rente dar.

 

Pflegegrad

Entlastungsbudget

Kombinationsleistung

Sachleistungsbudget

PG 5

70 %

59,5 %

49 %

PG 4

49 %

41,65 %

34,3 %

PG 3

30,1 %

25,585 %

21,07 %

PG 2

18,9 %

16,065 %

13,23 %

Die Tabelle zeigt die im Entwurf vorgesehenen beitragspflichtigen Einnahmen als Prozentanteile der Bezugsgröße. In der Wirkung bedeutet dies: Pflege durch Angehörige bleibt gesellschaftlich erwünscht, wird rentenrechtlich aber schwächer honoriert. Für viele Pflegepersonen kann dies wie eine nachträgliche Abwertung ihrer Sorgearbeit wirken.

Quellenbezug: RefE PNOG, S. 4-5, S. 61-62, S. 73 sowie S. 185-186.

 

  1. Kritische Gesamtbewertung

Der Entwurf arbeitet mit einer doppelten Strategie: Einerseits werden neue Begriffe und digitale bzw. beratende Strukturen eingeführt, andererseits werden finanzielle Spielräume begrenzt, um die Pflegeversicherung zu stabilisieren. Die politisch brisante Frage lautet, ob diese Stabilisierung vor allem auf dem Rücken derjenigen erfolgt, die häusliche Pflege tatsächlich tragen: Pflegebedürftige und pflegende Angehörige.

Besonders problematisch ist die Verschiebung von bisher separat nutzbaren Leistungsansprüchen in allgemeine Budgets. Eine solche Reform kann verwaltungstechnisch elegant wirken, reduziert aber die praktische Autonomie der Betroffenen. Gerade die stundenweise Verhinderungspflege ist kein Luxus, sondern häufig der letzte flexible Schutzmechanismus gegen Überlastung, Isolation und den Zusammenbruch häuslicher Pflegearrangements.

 

  1. Fazit

Der Referentenentwurf enthält, trotz einzelner nachvollziehbarer Ansätze wie Pflegebegleitung, Digitalisierung und Sozialraumbudget, erheblichen sozialpolitischen Zündstoff. Die zentrale kritische These lautet: Es droht eine heimliche Kürzung der Flexibilität bei der heutigen Nutzung der stundenweisen Verhinderungspflege. Derzeit können hierfür bis zu 3.539 Euro als separater Entlastungsspielraum genutzt werden. Künftig müssten entsprechende Entlastungsbedarfe nach der Systemlogik des Entwurfs vielfach aus dem Pflegegeld, das künftig Entlastungsbudget heißt, abgezweigt werden.

Das Sozialraumbudget wird zwar gegenüber dem heutigen Betreuungs- und Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich angehoben: für Erwachsene auf 175 Euro monatlich, also um 33,6 Prozent, und für unter 25-Jährige auf 300 Euro monatlich, also um 129,0 Prozent. Diese Anhebung ist jedoch zweckgebunden und ersetzt nicht gleichwertig die bisherige frei nutzbare Funktion der stundenweisen Verhinderungspflege.

Auch die Kurzzeitpflege erscheint im Entwurf nicht einfach als unveränderte separate Entlastungsleistung, sondern wird über das neue Überbrückungsbudget stärker in eine

 

Akut- und Krisenlogik eingebunden. Gleichzeitig werden pflegende Angehörige rentenrechtlich beschnitten: Wer seine Altersrente bislang über eine Flexi-Renten- Gestaltung angepasst hat, um weiter rentenrechtliche Beiträge aus der Pflegetätigkeit zu erhalten, wird künftig benachteiligt. Zusätzlich werden die Rentenanteile gestaffelt reduziert. Die Botschaft an pflegende Angehörige lautet damit faktisch: Pflege erbringen wird künftig weniger geschützt und stärker finanziell begrenzt.

 

  1. Einordnender Kommentar

Als politisch-normativer Kommentar lässt sich zuspitzen: Der Entwurf trifft in besonderer Weise Menschen, die bereits strukturell schwach sind - hochaltrige, pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen. Gerade jene Generationen, die über Erwerbsarbeit, Steuern, Sozialbeiträge und familiäre Sorgearbeit wesentlich zum Wohlstand des Landes beigetragen haben, geraten nun in eine Reformlogik, die ihre verbleibenden Handlungsspielräume reduziert. Dass ausgerechnet diese Gruppen, die sich politisch, gesundheitlich und organisatorisch nur noch eingeschränkt wehren können, mit verdeckten Leistungseinschnitten und reduzierter rentenrechtlicher Anerkennung konfrontiert werden, ist sozialethisch hoch problematisch.

Noch ist nichts entschieden. Es handelt sich ausdrücklich um einen Entwurf. Aber gerade deshalb muss die Debatte früh, klar und öffentlich geführt werden: Hinter technokratischen Begriffen wie Budgetbündelung, Entlastungsbudget, Sozialraumbudget und Überbrückungsbudget können reale Kürzungen von Flexibilität, Anerkennung und Sicherheit verborgen liegen.

 

 

Hinweis zur Reichweite: Diese Darstellung ist keine vollständige juristische Gesamtanalyse des Referentenentwurfs. Sie verdichtet ausgewählte, besonders konfliktträchtige Regelungsbereiche und arbeitet nur die wichtigsten Auszüge heraus. Da es sich um einen Referentenentwurf handelt, ist politisch und rechtlich noch nichts endgültig entschieden.

 

 

 

Quellen- und Rechenhinweise

  • Referentenentwurf PNOG, PDF-Seiten 2-5: Problem, Ziel, Lösung und finanzielle Maßnahmen.
  • PDF-Seiten 37-39: § 36 Sachleistungsbudget, § 37 Entlastungsbudget, § 38 Kombinationsleistung.
  • PDF-Seiten 39-42: § 39 Überbrückungsbudget, § 39a Pflegesachleistungen in Akutsituationen, § 42 Kurzzeitpflege.
  • PDF-Seite 45 sowie S. 187-188: § 45b Sozialraumbudget und Begründung.
  • PDF-Seiten 61-62: Änderung des SGB VI und neue beitragspflichtige Einnahmen für Pflegepersonen.
  • PDF-Seiten 73 und 185-186: Begründung zur Reduzierung der Rentenversicherungsbeiträge und zur Flexi-Rente.
 
  • Berechnungen: Anhebung Sozialraumbudget = (neuer Monatsbetrag - 131 Euro) / 131 Euro * 100; Jahresbeträge = Monatsbetrag * 12; Vergleichswert stundenweise Verhinderungspflege = 3.539 Euro.


Seit 08. April 2026 ist die KfW-Förderung für barrierearme Umbauten wieder verfügbar.

Seit 08. April 2026 ist die KfW-Förderung für barrierearme Umbauten wieder verfügbar. (Download im Mitgliederbereich)

Gemeinsamer Jahresbetrag für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege seit 1.7.2025

Gemeinsamer Jahresbetrag für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege seit 1.7.2025

 

Die Neuregelung des Pflegeunterstützung – und – Entlastungsgesetzes (PUEG) fast die bisher getrennten Budgets der Verhinderungspflege (§ 39 SGB elf) und die Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) zu einem flexiblen Kontingent zusammen. Der Gesamtbetrag beträgt 3539 € pro Jahr, für alle Pflegebedürftigen mit mindestens einem Pflegegrad zwei. Damit ist verbunden:

-das Geld kann flexibel genutzt werden, egal ob Unterstützung im Haushalt oder als Tagesnutzung in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung

-Wegfall aller komplizierten Übertragungsregelungen

-Gleiche Voraussetzung für beide (ehemaligen) Leistungsarten.

 

Da der gemeinsame Jahresbetrag erst zur Jahresmitte 2025 eingeführt wurde, werden bereits seit Januar bis einschließlich Juni 25 genutzte Beträge für Verhinderung – oder Kurzzeitpflege vom neuen Gesamtbudget abgezogen. Dabei handelt es sich um eine Übergangsregelung und gilt demzufolge nur für das Jahr 2025!

 

In diesem Zusammenhang „verschwinden“ die Begriffe Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege nicht, sondern die Zusammenlegung beider Kontingente hat den neuen, zusätzlichen (korrekten) Begriff: gemeinsamer Jahresbetrag. Der vereinfachte umgangssprachliche Begriff für diesen gemeinsamen Jahresbetrag ist Entlastungsbudget.

 

 

 

 
BereichBisherige BezeichnungAlternative / SynonymAb 1.7.2025 (offiziell)Bemerkung
VerhinderungspflegeVerhinderungspflegeErsatzpflegeWeiterhin „Verhinderungspflege“ (oder Ersatzpflege)Keine Namensänderung; bleibt § 39 SGB XI
KurzzeitpflegeKurzzeitpflege----------Weiterhin „Kurzzeitpflege“Keine Namensänderung; bleibt § 42 SGB XI
Beide Leistungen zusammenVerhinderungspflege + Kurzzeitpflege (getrennte Budgets)----------Gemeinsamer JahresbetragOffizieller Sammelbegriff seit 1.7.2025
Alltagssprache / Medien----------------------------EntlastungsbudgetVereinfachende Bezeichnung, z. B. von Verbraucherzentrale, Apotheken Umschau







 

Warum ist weiterhin die Unterscheidung aller Begriffe wichtig?

Grundsätzlich bleibt es dabei, dass Sie nicht den gemeinsamen Jahresbetrag beantragen, sondern Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege. Der gemeinsame Jahresbetrag betrifft nur die Finanzierung dieser Pflegeleistungen.

Dabei gilt prinzipiell: Da die Verhinderung der Hauptpflegeperson nicht immer planbar ist, zum Beispiel bei Krankheit oder einem Unfall, müssen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege nicht vorab beantragt werden. Sie können die Kosten im Nachhinein mit der Pflegekasse abrechnen.

Wann immer es möglich ist, sollten Sie den Antrag im Vorhinein stellen. Zum Beispiel bei einem geplanten Urlaub oder Reha-Aufenthalt. Sie sind dann auf der sicheren Seite und wissen, welche Kosten wirklich gedeckt sind.

Achtung: der gemeinsame Jahresbetrag ist zweckgebunden für die Finanzierung von Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege und kann nur für dabei tatsächlich entstehende Kosten verwendet werden.

 

Weiterhin gilt: nutzt man den gemeinsamen Jahresbetrag als stunden Weise Verhinderungspflege wird das Pflegegeld nicht gekürzt. Wird es hingegen zur tagesweise Verhinderungspflege genutzt, wird das Pflegegeld innerhalb des Nutzungszeitraums auch in Zukunft auf 50 % reduziert.

 

Quelle: DMRZ; pflege.de


Großes Familienfest auf dem Cecilienplatz


Am 11. Mai diesen Jahres fand das Familienfest auf dem Cecillienplatz in Berlin in alter Tradition statt. Das Zentrum mit Fahrgeschäften und einer großen Bühne wurde umrahmt von vielen Informationsständen, bei denen sich Familien – jung und alt- über Angebote innerhalb des Kietz informieren.

Wir waren auch mit einem Aufklärungsstand dabei und waren begeistert von der Organisation durch das CDU-Büro Herrmann, des hohen Interesses an unserem Verein und seinen Inhalten sowie der sehr friedlichen und ausgelassenen Stimmung.

Bis auf kleine Auszeiten hatten wir den ganzen Zeitraum über viel Aufklärungsarbeit und Beratung zu leisten. Diese für uns erfreuliche Resonanz zeigt uns einerseits den hohen Aufklärungsbedarf und andererseits ist es für uns der Ansporn, auch in Zukunft unsere Leistungen anzubieten und im Umfang auszuweiten.

Weiterbildungsveranstaltung am 01.11.2023

Sollte die Diashow nicht laufen, aufs Bild klicken.

Rechenschaftsbericht

Rechenschaftsbericht des gemeinnützigen Verein Leben Wohnen und Pflege im Alter e.V. (LWP) für den Zeitraum 2019 – 2022

 In den letzten drei Jahren hat sich der LWP trotz großer Widrigkeiten erfolgreich entwickelt, konzentrierte sich auf seine Stammfelder Schwerbehinderung, Pflege, Hilfsmittel, behinderungsgerechter Ausbau des Wohnumfeldes, aber öffnete sich auch neuen Anforderungen aus den Bereichen Teilhabe, Erwerbsminderungsrente, Schulung und Training von Angehörigen zu pflegender Menschen. Dafür gebührt Dank und Anerkennung allen Akteuren, wie den Beratern, unseren zuverlässigen Alltagshelfern, aber auch der Geschäftsstelle und dem Vorstand sowie allen Vereinsmitgliedern, die zu dieser erfolgreichen Entwicklung beigetragen haben.

Mehr…

Für den Verein LWP waren diese 3 letzten Jahre sehr anspruchsvoll und sehr schwierig bezüglich der Randbedingungen, aber ganz nach dem Spruch: „Herausforderungen sind dazu da, um sie zu meistern“, nahmen wir diese an und versuchten das Beste daraus zu gestalten.

So hat auch uns die Corona Pandemie sehr belastet. Vieles musste verändert und angepasst werden, wie:

- die Einführung einer Video“Sprechstunde“, die WhatsApp-Video und WhatsApp- Nutzung in Schriftform oder Sprache; 

-es wurden viele Telefonberatung durchgeführt, 

- statt Haushaltsleistungen durch die Alltagshelfer mussten viel Botengänge und Erledigung von Einkäufen erfolgen, 

- die psychischen Folgen besonders durch Vereinsamung der Menschen bedingte die Einführung der Telefonseelsorge, welche anfangs noch über alle zur Verfügung stehenden Mobiltelefone des Vereins, ergänzt durch private Telefone und später über unsere neue Telefonanlage ermöglicht wurde.

An dieser Stelle darf ich nochmals allen Alltagshelfern, den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen für Ihr Verständnis und für Ihre Unterstützung in dieser einmalig schwierigen Situation danken.

 

Eine weitere erhebliche Belastung waren die sich überstürzenden Ereignisse und Erfordernisse unter dem Dach des VDGN, die unseren erzwungenen Umzug von der Irmastraße in die Mark- Twain- Straße nach sich zogen. Zur Erinnerung: der Verein Deutscher Grundstücksnutzer e.V. VDGN) ist in der ersten Hälfte der Neunzigerjahre entstanden, als Interessenvertretung der Eigentümer von Eigenheimen, Wochenend – sowie Garagengrundstücken. Als dessen Mitglieder zunehmend älter und pflegebedürftig wurden, führte dies im Jahre 2016 folgerichtig zur Gründung des gemeinnützigen Vereins Leben Wohnen und Pflege im Alter e.V. (LWP). Auf Vorschlag des damaligen VDGN-Präsidenten wurde 2018 mit einem zusätzlichen Neubau auf dem Grundstück Irmastraße 22 das Beratungszentrum Grundstück und Pflege errichtet, mit einem sehr hohen innenarchitektonischen Beitrag des LWP. Damit war die größtmögliche Nähe des LWP zu den Mitgliedern des VDGN sowie zu Nichtmitgliedern gegeben und damit auch eine günstige Voraussetzung für den Aufbau haushaltsnaher Dienstleistungen an Pflegebedürftigen und deren Angehörige geschaffen.

Mit einer neuen Führung des VDGN veränderte sich die Situation grundlegend, hin zu einer Geringschätzung und Ablehnung des LWP und seiner Leistungen.

Ausdruck dessen waren unerwartete monatliche Mietforderungen in Höhe von 2000 € für 41 m² plus der vom LWP entwickelten Pflegeberatungsfläche, der Beschluss des VMEG Vorstandes zur Kündigung aller bei ihm beschäftigten Alltagshelfer und schließlich der Beschluss des geschäftsführenden Vorstandes des VDGN bis auf weiteres, keine Fälle von Mitgliedern die Unterstützung im Alltag anfordern, zu übernehmen.

Auf diese Weise wurde der LWP aus dem Beratungszentrum, dass er mit erschaffen hatte, im Jahre 2021 heraus gedrängt.

Es musste ein neuer Ort gefunden werden, von dem aus den gewohnten Leistungen der Beratung und der Alltagshilfe erbracht werden konnten und der den ehrenamtlichen Helfern, Beratern, Mitarbeitern und Alltagshelfern eine neue Heimat bot.

Mit dem heutigen Trainings- und Beratungszentrum des LWP in der Mark Twain Straße 5 in 12627 Berlin ist dieser Ort gefunden worden. Allerdings bedurfte es erheblicher baulicher Maßnahmen und einer Neueinrichtung mit Pflegehilfsmitteln etc., was Zusatzkosten (oder sollten wir lieber sagen „ungeplante“ Kosten in Höhe von 30.000,00 Euro (Endwert) verursacht hat. Besonders tragisch ist hierbei anzumerken, dass wir genau in den Baurohstoff- und Fachkräftestrudel zeitlich mit hineingeraten sind, was die geplanten Baumaßnahmen um ca. 30% erhöhten, sowie die letzte Sanitärmaßnahme erst im Januar dieses Jahres ermöglichte. Inzwischen ist das neue Beratungszentrum nach zwei Jahren eingerichtet und darüber hinaus erfolgte:

- die Übernahme aller Alltagshelfer aus dem VMEG zu uns, 

- einer Neuausrichtung der Internetseite (jetzt mit .eu),

- die Einrichtung einer neuen Telefonanlage, die mit nur einer Einwahlnummer bis zu 100 Annahmen von Gesprächen gleichzeitig ermöglicht, sowie diese auch von jedem Ort angenommen werden können,

und 

-der Neugestaltung der Arbeitszeiten. Bei den beiden letztgenannten Punkten ist noch Ausbaupotential vorhanden.

Zu bemerken ist an dieser Stelle, dass für einen im Gebäude der Irmastraße 22 verbliebenen, vom LWP finanzierten Treppenlift seitens des VDGN noch immer kein finanzieller Ausgleich erfolgt ist.

 

Eingangs wurde bereits skizziert, dass unsere Beratungsleistungen erweitert wurden und nunmehr auch Teilhabe, EM-Rente, Schulungen und Trainings für pflegende Angehörige bis hin zu

Unterweisung in der Anwendung von Hilfsmitteln umfassen. Die Möglichkeit, eine Verordnung (Rezept) für Hilfsmittel auszustellen und die rasche und korrekte Bereitstellung der Hilfsmittel wurden deutlich verbessert, seitdem wir die Zulassung dafür besitzen. 

 

 

 

Seit Ende 2021 leistet der LWP die für Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 gesetzlich vorgeschriebenen halbjährlichen Beratungsgespräche und die Unterstützung im häuslichen Bereich wurde ausgebaut. Insgesamt sind in den letzten 3 Jahren fast 10.000 Stunden Unterstützung durch unsere Alltagshelfer in den Haushalten von Pflegebedürftigen erfolgt. 

 

Die Verquickung von Beratungsleistungen, Trainings-und Schulungsmöglichkeiten für Betroffene und/oder pflegende Angehörige, die Hilfe in Bezug auf Betreuungs-und Entlastungsleistungen sowie die Telefonseelsorge führen zu einer gegenseitigen Befruchtung und sorgen dafür, dass gerade Menschen in schwierigen Situationen engmaschiger aufgefangen werden können. 

 

 

 

 

 

 

 

 

Insgesamt wurden Leistungen wie folgt angeboten: 

 

 

 

Der demographische Wandel, unsere Popularität durch Mundpropaganda aber auch die sinkende Bereitschaft zur selbstlosen Hilfe, lassen unseren kleinen Verein zeitweise an unsere Grenzen stoßen. So erreichen uns im Durchschnitt 100 Anrufe pro Monat, die Nachfrage zur Hilfe bei der Ausfüllung von Amtsunterlagen stiegen , die zunehmenden Ablehnungen von Bescheiden mit dem Begehren nach Widerspruchshilfe und die Zunahme von hilflosen Angehörigen in schwierigen med./pflegerischen Situationen bei dem gesundheitlich eingeschränktem liebenden Menschen lassen uns dringend ehrenamtliche Unterstützer suchen, dies nun auch auf neuen Wegen durch die Suche am „Schwarzen Brett“ von Supermärkten und Co sowie Nutzung des Internets, Messen/Ausstellungen etc. An dieser Stelle darf ich die Bitte an Sie alle heran tragen den LWP bei der Gewinnung neuer ehrenamtlicher Helfer für den Alltag nach Kräften zu unterstützen.

Die Motivierung und Qualifizierung der Alltagshelfer ist dem Vorstand des LWP ein wichtiges Anliegen. So werden bis zu 4 Schulungen pro Jahr zur Weiterbildung für unsere Alltagshelfer angeboten rund um die Themen Medizin, Schwerbehinderung, Pflegeversicherung und Hilfsmittel.

 

Es wurde eine vereinseigene Broschüre „Der Pflegepilot“ eingeführt, jedes Quartal eine neue Ausgabe mit ca. 500 Exemplaren. Hier findet man Aktuelles, Hintergründe zu politischen Maßnahmen, Aufklärung über Hilfsmittel und Möglichkeiten zu baulichen, barrierefreien Veränderungen, Fallbeschreibungen zum Umgang mit abschlägigen Bescheiden von Schwerbehinderung und Pflege usw. Bisher wurden darüber und anderswertig über 200 Artikel veröffentlicht, unter anderem auch auf unserer Internetseite, die in vieler Hinsicht verbessert wurde und dem stetigen Wandel unterliegt: 

  • es wurde eine Suchfunktion eingeführt,
  •  alle unsere Beratungsangebote dort erklärt, 
  • eine direkte Kontaktaufnahme mit uns darüber ermöglicht,
  •  sowie eine Erleichterung des Ausfüllens eines Mitgliedsantrags ist per direkte Eingabe jetzt möglich, 
  • die Meilensteine unserer Aktivitäten sind dort nachzuvollziehen,
  • Pflegepiloten sind dort nachlesbar, 
  • sind jetzt auch Sozialmedia fähig,

und

  • unsere Petition kann dort demnächst hochgeladen werden, mit der Möglichkeit des Anschlusses durch Gleichgesinnte.

 

 

Auch wir möchten unseren Beitrag zur Verbesserung der Anerkennung für Pflegeberufe leisten und haben uns deshalb dem Bundesfreiwilligendienst als Einsatzstelle angeschlossen. Damit können junge Menschen die sozialen Facetten unserer Vereinstätigkeit kennen lernen und wir werden sie dazu über 6 Monate bis 1 Jahr begleiten, anleiten und unterstützen. Unsere Vision ist es, junge Menschen für die vielfältigen Bereiche in der Pflege zu begeistern und (teilweise) zu befähigen.

Wenn sie in ihrem persönlichen Umfeld junge Menschen kennen die an einem Bundesfreiwilligeneinsatz interessiert sind: schicken Sie sie zum LWP.

 

Wir schon aufgezeigt, begleiten wir Menschen zu ihrem Recht durch Aufzeigen von staatlichen Mitteln, geben Hilfestellung bei der Antragstellung und gegebenenfalls bei Widersprüchen. Etliche Probleme und Widersprüche wären allerdings vermeidbar, wenn die Pflegebedürftigen oder deren Angehörigen rechtzeitig, vor dem Besuch des Gutachters des medizinischen Dienstes den Rat des LWP eingeholt hätten. Die Gutachter des medizinischen Dienstes sind uns bisher leider nicht als Helfer der Pflegebedürftigen bekannt geworden, sondern durch eine restriktive Praxis, die berechtigte Pflegegrade verweigert oder sogar zurückgestuft. Deshalb nochmals mein dringender Appell: suchen Sie rechtzeitig die Beratung durch den LWP und reduzieren Sie dadurch unnütz belegte Kapazitäten unsererseits. 

 

Dann haben wir auch noch mehr Zeit, die im letzten Jahr im zu geringen Maße ausgefallenen Netzwerkarbeit, den Messe- und Ausstellungsbesuchen (was ein Teil unser eigenen Weiterbildung ausmacht) zu widmen bzw. selber durchzuführen. Ein Trostpflaster gibt es aber, bei einen unserer Messeausstellungen wurden wir im RBB eingefangen.

 

Im Jahre 2022 haben wir einen Tag der offenen Tür durchgeführt und konnten damit erstmalig nach Corona unser Zentrum in der Mark-Twain-Str. vorstellen, Fragen beantwortet, Tipps gegeben und sind mit Hilfesuchenden Menschen in Kontakt getreten.

Zur Untermalung gab es eine Teststation der Sinne für Jung und Alt – was ebenfalls dem Bekanntheitsgrad unseres Vereins erhöhte. Darüber hinaus stärkte Werbung, Mundpropaganda,

Aufklärungsveranstaltung und Fachseminare, Flyerauslegung in Supermärkten und ähnlichen öffentlichen Stellen, Internet, Info in Briefkästen in den Einsatzgebieten unserer Alltagshelfer, durch unsere Alltagshelfer, das Wissen in der Bevölkerung über uns.

 

Eine Aufklärungsbroschüre zum Thema Schwerbehinderung, Pflege(grad) und EU-Rente ist im

Jahr 2022 fertig gestellt worden.

 

13. Vorstandsarbeit war in den Corona-zeiten erschwert —> durch Videokonferenzen ermöglicht, später dann auf unserer „Baustelle“ der Mark-Twain und seit letztem Jahr wieder regulär. Hier wurden Strategien, Maßnahmen und neue Einsatzfelder diskutiert und besprochen. Vorstandsmitglieder sind auch zum größten Teil die Experten in Medizin, Pflege und die damit verbundene Rechtslage, so dass häufig die Vorstandssitzung um diese Themen erweitert wurde und ein fließender Übergang zu Themen der Pflegefachgruppe erfolgte.

 

Zusammenfassung:

 

Mit unserem Team aus Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen kann der Vorstand für den Berichtszeitraum 2020-2022 zurückblicken auf:

 

 

 

Stunden insg.

 

 

Anzahl insg.

 

 

Auflage insg.

 

Beratungen

 

2667,5

 

1.067

 

 

Telefonseelsorge

 

 

1.248

 

624

 

 

Betreuungs-und Entlastungsleistungen (§45 b SGB XI)

 

 

(fast) 10.000

 

 

 

Halbjahresgespräch (§37 SGB XI)

 

 

51

 

19

 

 

Einzelartikel

 

 

 

11

 

500

 

Aufklärungsbroschüre

 

 

 

1

 

200

 

Pflegepiloten

 

 

 

6

 

500

 

Fachseminare

 

 

 

13

 

 

Aufklärungsseminare

 

 

 

6

 

Tag der offenen Tür

5

1

 

 

Gesamt:

 

 

13.971,5

 

1.748

 

1.200

 

 

 

 

Wie soll es weitergehen:

 

  1. wir werden das soziale Beratungs- und Unterstützungsangebot des LWP konsequent weiterführen und ausbauen, ganz besonders der Pflege
  2. wir werden uns verstärkt politisch einmischen, um vor allem zukunftsfähige Bedingungen für die Pflege bei deutlicher Verminderung der finanziellen Belastungen der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen herbeizuführen.

 

  1. müssen wir die personellen Grundlagen unserer Tätigkeit von den Alltagshelfern bis zum Bundesfreiwilligendienst deutlich stärken.

 

Weniger…