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Das dürfen wir nicht hinnehmen!
- Die gegründete Bund-Länder-Kommission Pflege will den Entlastungsbetrag aus der Pflegeversicherung streichen!
08.10.2025Positionspapier zum (eventuellen) Wegfall der Betreuungs- u. Entlastungsleistungen für Pflegebedürftige
Der Entlastungsbetrag von monatlich 131 Euro ist eine zentrale Säule der häuslichen Pflege. Er ermöglicht Unterstützung im Alltag, stärkt die Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen und entlastet Angehörige. Trotz seiner großen Wirkung macht er nur rund 5 % der Ausgaben der Sozialen Pflegeversicherung aus. Besonders im Focus steht die Abschaffung von Pflegegrad 1, deren Nutzer alleinig über die monatlich 131 Euro verfügen!
Fakten auf einen Blick:
- ● 1,6 Mio. Pflegebedürftige nutzen den Entlastungsbetrag, unterstützt von über 18.000 Anbietern.
- ● 80 % der Nutzer könnten sich Alltagshilfe privat nicht leisten.
- ● 22 % der Pflegebedürftigen würden ohne Entlastungsbetrag über einen Heimeintritt nachdenken.
- ● 19 % der über 65-jährigen Menschen in Deutschland fühlen sich einsam – regelmäßige Besuche durch Alltagshelfer reduzieren das Risiko nachweislich.
- ● ca. 30 % aller Stürze älterer Menschen ereignen sich in der eigenen Wohnung.
Nur rund 5 % der Pflegekassenausgaben fließen in den Entlastungsbetrag – aber die Wirkung
spart bis zu 5 Milliarden €!
Fazit:
Der Entlastungsbetrag ist präventiv, kostendämpfend und unverzichtbar.
Er trägt direkt zu den Zielen des Bundesministeriums für Gesundheit bei: nachhaltige Finanzierung, Stärkung der häuslichen Pflege, Entlastung der Angehörigen, Ausbau der Prävention.
Unsere Forderung:
Im Rahmen der Pflegereform 2025/26 muss der Entlastungsbetrag erhalten, ausgebaut und gestärkt werden – durch bessere Qualifizierungsstandards, digitale Abrechnung, eine Anpassung an Kostensteigerungen und gezielte Förderung in strukturschwachen Regionen.
4,1 Mrd. € jährlich durch späteren Heimeintritt,
390 Mio. € durch weniger Stürze im Haushalt,
167 Mio. € durch reduzierte Einsamkeit,
50 Mio. € Mehreinnahmen für die Pflegekassen durch stärkere Erwerbstätigkeit pflegender Angehöriger,
117.000 Fachkräfte würden zusätzlich gebunden, wenn Pflegedienste haushaltsnahe Tätigkeiten übernehmen müssten.
Unsere Alltagshelfer entlasten die Wirtschaft- in der Mehrheit werden diese Tätigkeiten durch Studenten und „knackige“ Rentner übernommen! Sie halten das Gemeinwohl aufrecht!
Wofür wird er genutzt?
- ● Unterstützung im Haushalt (Reinigung, Einkäufe, Wäsche)
- ● Begleitung außer Haus (Arzt, Behörden, soziale Kontakte)
- ● Gesellschaft und Gespräche, um Einsamkeit zu verringern
- ● Entlastung von Angehörigen, die Pflege und Betreuung übernehmen
Finanzielle Wirkungen im Überblick
Der Entlastungsbetrag ist eine kleine Investition mit enormer Wirkung. Hochgerechnet ergeben sich durch die gesicherten Leistungen folgende jährliche Effekte:
- ● 4,1 Mrd. € geringere Ausgaben der Pflegeversicherung durch verzögerten Heimeintritt,
- ● 390 Mio. € Einsparungen durch weniger sturzbedingte Krankenhausaufenthalte,
- ● 167 Mio. € Einsparpotenzial durch reduzierte Einsamkeit,
- ● 50 Mio. € zusätzliche Beitragseinnahmen für die Pflegeversicherung durch stärkere Erwerbstätigkeit pflegender Angehöriger.
Allein für die Pflegeversicherung ergibt das ein Einspar- und Einnahmepotenzial von rund 4,7 Mrd. € jährlich – ein Vielfaches der heutigen Ausgaben für den Entlastungsbetrag (≈ 1,3 Mrd. €). Hinzu kommt eine Entlastung privater Haushalte um 13,9 Mrd. € pro Jahr.
Darüber hinaus verhindert der Entlastungsbetrag zusätzliche Belastungen im Pflegesystem: Ohne ihn müssten ambulante Dienste ab Pflegegrad 2 rund 117.000 zusätzliche Fachkräfte binden – eine Größenordnung, die angesichts des bestehenden Fachkräftemangels nicht realisierbar ist.
Damit zeigt sich: Der Entlastungsbetrag ist nicht nur sozialpolitisch unverzichtbar, sondern auch volkswirtschaftlich hoch rentabel.
Schließen Sie sich uns an und protestieren Sie dagegen:
https://innn.it/entlastungsbetrag-bleibt
Quellenangaben:
1 Bundesministerium für Gesundheit (BMG) (2025): Die Finanzentwicklung der sozialen Pflegeversicherung 2022–2024 (Ist-Ergebnisse). PDF, Berlin. Enthält die Angabe „Zusätzliche ambulante Betreuungs- und Entlastungsleistungen“ (3,36 Mrd. € bei Leistungsausgaben von 63,26 Mrd. €). Online verfügbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Statistiken/Pflegeversicherung/Finanzentwicklung/03-Finanzentwi cklung-der-sozialen-Pflegeversicherung__2024.pdf [Letzter Abruf: 18. August 2025]
2 Deutsches Zentrum für Altersfragen (DZA) (2025): Einsamkeit im Alter – DZA Aktuell 03/2025. Berlin. PDF verfügbar unter: https://www.dza.de/fileadmin/dza/Dokumente/DZA_Aktuell/DZA_Aktuell_03_2025_Einsamkeit.pdf [Letzter Abruf: 18. August 2025].
3 Statistisches Bundesamt (Destatis) (2024): 5,7 Mio. Pflegebedürftige zum Jahresende 2023. Pressemitteilung 478 vom 18.12.2024. URL: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/12/PD24_478_224.html [Letzter Abruf: 18. August 2025].
4 Statistisches Bundesamt (Destatis) (2025): Demografischer Wandel – Pflege: Über 80 % werden zu Hause versorgt. Hintergrundseite. URL: https://www.destatis.de/DE/Themen/Querschnitt/Demografischer-Wandel/Hintergruende-Auswirkungen/demografie-pflege.html [Letzter Abruf: 18. August 2025].
5 IQWiG (2022): HTA-Bericht HT20-03: Maßnahmen gegen soziale Isolation und Einsamkeit im Alter. PDF: https://www.iqwig.de/download/ht20-03_massnahmen-gegen-soziale-isolation-und-einsamkeit-im-alter_hta-bericht_v1-0.pdf [Letzter Abruf: 18. August 2025].
6 Shekelle PG et al. (2024): Interventions to Reduce Loneliness in Community-Living Older Adults – Systematic Review and Meta-analysis, J Gen Intern Med. DOI verfügbar über PubMed: https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/38200279/ [Letzter Abruf: 18. August 2025].
7 Deutscher Bundestag (2021): Einsamkeit in Deutschland. Unterrichtung, Richtwert: £ 12 000 über 15 Jahre ≈ £ 800/Jahr (~ 900 €). PDF: https://www.bundestag.de/resource/blob/833538/3db278c99cb6df3362456fefbb6d84aa/19-13-135dneu-data.pdf [Letzter Abruf: 18. August 2025].
8 Malteser / Univation & IGF (2024/2025): Evaluation „Miteinander–Füreinander“. PDF: https://www.malteser.de/fileadmin/Files_sites/malteser_de_Relaunch/Angebote_und_Leistungen/Miteinander-Fuereinander/Forum/Forum_2024/e valuation-projekt-miteinander-fuereinander.pdf [Letzter Abruf: 18. August 2025].
9 BARMER (2021): Pflegereport 2021. Presse-Info/Übersicht. Online verfügbar unter: https://www.barmer.de/presse/infothek/studien-und-reporte/pflegereport/pflegereport-2021-1059412 [Letzter Abruf: 18.08.2025].
10 Statistisches Bundesamt (Destatis) (2024): Pflegebedürftige nach Versorgungsart, Geschlecht und Pflegegrad 2023. Online verfügbar unter: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Pflege/Tabellen/pflegebeduerftige-pflegestufe.html und https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Pflege/_inhalt.html#frageliste-75206 [Letzter Abruf: 18.08.2025].
11 Gesetzestext: § 43 SGB XI Vollstationäre Pflege (Leistungsbeträge der Pflegekasse je Pflegegrad). Online verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__43.html [Letzter Abruf: 18.08.2025].
12 Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) (06.02.2025): Eigenbeteiligung in vollstationärer Pflege – durchschnittlich bis zu 3.000 € monatlich (1. Jahr: 2.984 €/Monat). Online verfügbar unter: https://www.vdek.com/presse/pressemitteilungen/2025/eigenbeteiligung-pflegeheim-begrenzung-massnahmen.html [Letzter Abruf: 18.08.2025].
13 Berechnung von Juhi e.V.; 9 10 12: 4,39 Mio. ambulant versorgte Pflegebedürftige (Destatis 2023) × 40 % Entlastungsbetragsnutzer:innen (GKV-Schätzung) = 1,76 Mio. Personen; davon 22 % mit potenziellem Heimeintritt ohne Alltagshilfe (BARMER 2021) ≈ 387.000 Personen. Multipliziert mit 2.984 € monatlich Eigenanteil (vdek 2025) ergibt ca. 13,9 Mrd. € pro Jahr.
14 Cochrane Deutschland (2023): Stürze von älteren Menschen lassen sich verhindern. Online verfügbar unter: https://www.cochrane.de/news/stuerze-von-aelteren-menschen-lassen-sich-verhindern [Letzter Abruf: 18.08.2025].
15 Cochrane (2023): Verringerung der Sturzgefahr im häuslichen Umfeld – Beseitigung von Sturzgefahren in der Umgebung. „... mehr als 30 % aller Stürze werden durch Gefahrenstellen im Umfeld verursacht.“ Online verfügbar unter: https://www.cochrane.org/de/evidence/CD013258_reducing-fall-hazards-within-environment [LetzterAbruf: 18.08.2025].
16 Clemson, L. et al. (2023): Environmental interventions for preventing falls in older people living in the community. Cochrane Database of Systematic Reviews. „Home fall-hazard interventions probably reduce the overall rate of falls by 26 % (RaR 0.74, 95 % CI 0.61–0.91).“ Volltext: https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC9998238/ | Verlagsseite: https://www.cochranelibrary.com/cdsr/doi/10.1002/14651858.CD013258.pub2/full [Letzter Abruf: 18.08.2025].
17 Bundesinitiative Sturzprävention (2022): Empfehlungspapier – Sturzprävention als Einzelangebot (Langfassung). Aussage: „... von Experten bundesweit auf mehr als 3 Mrd. € pro Jahr geschätzt.“ Online verfügbar unter: https://www.bundesinitiative-sturzpraevention.de/fileadmin/user_upload/dtb.de/GYMWELT/Bundesinitiative_Sturzpr%C3%A4vention/PDF/BIS_E mpfehlungspapier_Einzelangebot_Mai_2022_lang.pdf [Letzter Abruf: 18.08.2025].
18 Statistisches Bundesamt (Destatis) (15.05.2025): Gesundheitsausgaben in Pflegeeinrichtungen im Jahr 2023 um 6,3 % gestiegen (Pressemitteilung Nr. N025). Online verfügbar unter: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/05/PD25_N025_236.html [Letzter Abruf: 18.08.2025].
19 Bundesministerium für Gesundheit (BMG) (13.02.2025): Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung (PDF). Tabelle „Zahl der Leistungsbeziehenden der sozialen Pflegeversicherung nach Pflegegraden – ambulant, 31.12.2023“: Pflegegrad 1 (SPV, ambulant) = 778.824. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Statistiken/Pflegeversicherung/Zahlen_und_Fakten/Zahlen-Fakte n_Pflegeversicherung.pdf [Letzter Abruf: 18.08.2025].
20 Bundesministerium für Gesundheit (o. J.): Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung. „Der Beitragssatz beträgt seit dem 1. Januar 2025 3,6 % des Bruttoeinkommens ...“. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/die-pflegeversicherung/finanzierung.html [Letzter Abruf: 18.08.2025].
21 Statistisches Bundesamt (Destatis) (laufend aktualisiert): Verdienste nach Branchen und Berufen. Kennzahl „Bruttostundenverdienst April 2024: 27,28 €“. https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Verdienste/Verdienste-Branche-Berufe/_inhalt.html [Letzter Abruf: 18.08.2025].
22 Bundesministerium für Gesundheit (BMG) (13.02.2025): Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung, Geschäftstatsitik 2023. „Ambulant versorgte Pflegebedürftige nach Pflegegrad – PG 2–5 in Summe: ca. 3,615 Mio.“ Online verfügbar unter
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Statistiken/Pflegeversicherung/Zahlen_und_Fakten/Zahlen-Fakte n_Pflegeversicherung.pdf [Abruf: 18.08.2025]
23 Berechnung Juhi e.V.: 3,615 Mio. × 4 Std./Monat × 12 = 173,5 Mio. Std./Jahr ≈ 117.000 Vollzeitkräfte (bei 1.480 Std./Jahr).
24 Institut der deutschen Wirtschaft (IW) / Deutscher Pflegetag 2023: Fachkräftemangel in der Pflege – im Jahresdurchschnitt 2021/2022 waren über 35.000 Stellen unbesetzt; betraf auch ambulante Pflege. Online verfügbar unter: https://www.deutscher-pflegetag.de/_Resources/Persistent/d6ac53e6fd4a604584b5b2a6195540a092f9c0b2/DeutscherPflegetag2023_Factsheet _Pflege.pdf [Abruf: 18.08.2025]
Gemeinsamer Jahresbetrag für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege seit 1.7.2025
Gemeinsamer Jahresbetrag für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege seit 1.7.2025
Die Neuregelung des Pflegeunterstützung – und – Entlastungsgesetzes (PUEG) fast die bisher getrennten Budgets der Verhinderungspflege (§ 39 SGB elf) und die Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) zu einem flexiblen Kontingent zusammen. Der Gesamtbetrag beträgt 3539 € pro Jahr, für alle Pflegebedürftigen mit mindestens einem Pflegegrad zwei. Damit ist verbunden:
-das Geld kann flexibel genutzt werden, egal ob Unterstützung im Haushalt oder als Tagesnutzung in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung
-Wegfall aller komplizierten Übertragungsregelungen
-Gleiche Voraussetzung für beide (ehemaligen) Leistungsarten.
Da der gemeinsame Jahresbetrag erst zur Jahresmitte 2025 eingeführt wurde, werden bereits seit Januar bis einschließlich Juni 25 genutzte Beträge für Verhinderung – oder Kurzzeitpflege vom neuen Gesamtbudget abgezogen. Dabei handelt es sich um eine Übergangsregelung und gilt demzufolge nur für das Jahr 2025!
In diesem Zusammenhang „verschwinden“ die Begriffe Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege nicht, sondern die Zusammenlegung beider Kontingente hat den neuen, zusätzlichen (korrekten) Begriff: gemeinsamer Jahresbetrag. Der vereinfachte umgangssprachliche Begriff für diesen gemeinsamen Jahresbetrag ist Entlastungsbudget.
Begriffstabelle Pflegeleistungen ab 1. Juli 2025:
Bereich | Bisherige Bezeichnung | Alternative / Synonym | Ab 1.7.2025 (offiziell) | Bemerkung |
Verhinderungspflege | Verhinderungspflege | Ersatzpflege | Weiterhin „Verhinderungspflege“ (oder Ersatzpflege) | Keine Namensänderung; bleibt § 39 SGB XI |
Kurzzeitpflege | Kurzzeitpflege | ---------- | Weiterhin „Kurzzeitpflege“ | Keine Namensänderung; bleibt § 42 SGB XI |
Beide Leistungen zusammen | Verhinderungspflege + Kurzzeitpflege (getrennte Budgets) | ---------- | Gemeinsamer Jahresbetrag | Offizieller Sammelbegriff seit 1.7.2025 |
Alltagssprache / Medien | ------------------ | ---------- | Entlastungsbudget | Vereinfachende Bezeichnung, z. B. von Verbraucherzentrale, Apotheken Umschau |
Warum ist weiterhin die Unterscheidung aller Begriffe wichtig?
Grundsätzlich bleibt es dabei, dass Sie nicht den gemeinsamen Jahresbetrag beantragen, sondern Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege. Der gemeinsame Jahresbetrag betrifft nur die Finanzierung dieser Pflegeleistungen.
Dabei gilt prinzipiell: Da die Verhinderung der Hauptpflegeperson nicht immer planbar ist, zum Beispiel bei Krankheit oder einem Unfall, müssen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege nicht vorab beantragt werden. Sie können die Kosten im Nachhinein mit der Pflegekasse abrechnen.
Wann immer es möglich ist, sollten Sie den Antrag im Vorhinein stellen. Zum Beispiel bei einem geplanten Urlaub oder Reha-Aufenthalt. Sie sind dann auf der sicheren Seite und wissen, welche Kosten wirklich gedeckt sind.
Achtung: der gemeinsame Jahresbetrag ist zweckgebunden für die Finanzierung von Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege und kann nur für dabei tatsächlich entstehende Kosten verwendet werden.
Weiterhin gilt: nutzt man den gemeinsamen Jahresbetrag als stunden Weise Verhinderungspflege wird das Pflegegeld nicht gekürzt. Wird es hingegen zur tagesweise Verhinderungspflege genutzt, wird das Pflegegeld innerhalb des Nutzungszeitraums auch in Zukunft auf 50 % reduziert.
Quelle: DMRZ; pflege.de
Großes Familienfest auf dem Cecilienplatz
Am 11. Mai diesen Jahres fand das Familienfest auf dem Cecillienplatz in Berlin in alter Tradition statt. Das Zentrum mit Fahrgeschäften und einer großen Bühne wurde umrahmt von vielen Informationsständen, bei denen sich Familien – jung und alt- über Angebote innerhalb des Kietz informieren.
Wir waren auch mit einem Aufklärungsstand dabei und waren begeistert von der Organisation durch das CDU-Büro Herrmann, des hohen Interesses an unserem Verein und seinen Inhalten sowie der sehr friedlichen und ausgelassenen Stimmung.
Bis auf kleine Auszeiten hatten wir den ganzen Zeitraum über viel Aufklärungsarbeit und Beratung zu leisten. Diese für uns erfreuliche Resonanz zeigt uns einerseits den hohen Aufklärungsbedarf und andererseits ist es für uns der Ansporn, auch in Zukunft unsere Leistungen anzubieten und im Umfang auszuweiten.
Weiterbildungsveranstaltung am 01.11.2023
Sollte die Diashow nicht laufen, aufs Bild klicken.
Rechenschaftsbericht
Rechenschaftsbericht des gemeinnützigen Verein Leben Wohnen und Pflege im Alter e.V. (LWP) für den Zeitraum 2019 – 2022
In den letzten drei Jahren hat sich der LWP trotz großer Widrigkeiten erfolgreich entwickelt, konzentrierte sich auf seine Stammfelder Schwerbehinderung, Pflege, Hilfsmittel, behinderungsgerechter Ausbau des Wohnumfeldes, aber öffnete sich auch neuen Anforderungen aus den Bereichen Teilhabe, Erwerbsminderungsrente, Schulung und Training von Angehörigen zu pflegender Menschen. Dafür gebührt Dank und Anerkennung allen Akteuren, wie den Beratern, unseren zuverlässigen Alltagshelfern, aber auch der Geschäftsstelle und dem Vorstand sowie allen Vereinsmitgliedern, die zu dieser erfolgreichen Entwicklung beigetragen haben.
Mehr… Weniger…