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Aktuelles

Das dürfen wir nicht hinnehmen!

- Die gegründete Bund-Länder-Kommission Pflege will den Entlastungsbetrag aus der Pflegeversicherung streichen!

08.10.2025

Positionspapier zum (eventuellen) Wegfall der Betreuungs- u. Entlastungsleistungen für Pflegebedürftige


Der Entlastungsbetrag von monatlich 131 Euro ist eine zentrale Säule der häuslichen Pflege. Er ermöglicht Unterstützung im Alltag, stärkt die Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen und entlastet Angehörige. Trotz seiner großen Wirkung macht er nur rund 5 % der Ausgaben der Sozialen Pflegeversicherung aus. Besonders im Focus steht die Abschaffung von Pflegegrad 1, deren Nutzer alleinig über die monatlich 131 Euro verfügen!

 

Fakten auf einen Blick: 

  • ●  1,6 Mio. Pflegebedürftige nutzen den Entlastungsbetrag, unterstützt von über 18.000 Anbietern. 
  • ●  80 % der Nutzer könnten sich Alltagshilfe privat nicht leisten. 
  • ●  22 % der Pflegebedürftigen würden ohne Entlastungsbetrag über einen Heimeintritt nachdenken. 
  • ●  19 % der über 65-jährigen Menschen in Deutschland fühlen sich einsam – regelmäßige Besuche durch Alltagshelfer reduzieren das Risiko nachweislich. 
  • ●  ca. 30 % aller Stürze älterer Menschen ereignen sich in der eigenen Wohnung. 

Nur rund 5 % der Pflegekassenausgaben fließen in den Entlastungsbetrag – aber die Wirkung 

spart bis zu 5 Milliarden €!

Fazit: 

Der Entlastungsbetrag ist präventiv, kostendämpfend und unverzichtbar. 

Er trägt direkt zu den Zielen des Bundesministeriums für Gesundheit bei: nachhaltige Finanzierung, Stärkung der häuslichen Pflege, Entlastung der Angehörigen, Ausbau der Prävention. 

Unsere Forderung: 

Im Rahmen der Pflegereform 2025/26 muss der Entlastungsbetrag erhalten, ausgebaut und gestärkt werden – durch bessere Qualifizierungsstandards, digitale Abrechnung, eine Anpassung an Kostensteigerungen und gezielte Förderung in strukturschwachen Regionen. 

4,1 Mrd. € jährlich durch späteren Heimeintritt, 

390 Mio. € durch weniger Stürze im Haushalt, 

167 Mio. € durch reduzierte Einsamkeit, 

50 Mio. € Mehreinnahmen für die Pflegekassen durch stärkere Erwerbstätigkeit pflegender Angehöriger, 

117.000 Fachkräfte würden zusätzlich gebunden, wenn Pflegedienste haushaltsnahe Tätigkeiten übernehmen müssten. 

Unsere Alltagshelfer entlasten die Wirtschaft- in der Mehrheit werden diese Tätigkeiten durch Studenten und „knackige“ Rentner übernommen! Sie halten das Gemeinwohl aufrecht!

Wofür wird er genutzt? 

  • ●  Unterstützung im Haushalt (Reinigung, Einkäufe, Wäsche) 
  • ●  Begleitung außer Haus (Arzt, Behörden, soziale Kontakte) 
  • ●  Gesellschaft und Gespräche, um Einsamkeit zu verringern 
  • ●  Entlastung von Angehörigen, die Pflege und Betreuung übernehmen 

Finanzielle Wirkungen im Überblick 

Der Entlastungsbetrag ist eine kleine Investition mit enormer Wirkung. Hochgerechnet ergeben sich durch die gesicherten Leistungen folgende jährliche Effekte: 

  • ●  4,1 Mrd. € geringere Ausgaben der Pflegeversicherung durch verzögerten Heimeintritt, 
  • ●  390 Mio. € Einsparungen durch weniger sturzbedingte Krankenhausaufenthalte, 
  • ●  167 Mio. € Einsparpotenzial durch reduzierte Einsamkeit, 
  • ●  50 Mio. € zusätzliche Beitragseinnahmen für die Pflegeversicherung durch stärkere Erwerbstätigkeit pflegender Angehöriger. 

Allein für die Pflegeversicherung ergibt das ein Einspar- und Einnahmepotenzial von rund 4,7 Mrd. € jährlich – ein Vielfaches der heutigen Ausgaben für den Entlastungsbetrag (≈ 1,3 Mrd. €). Hinzu kommt eine Entlastung privater Haushalte um 13,9 Mrd. € pro Jahr. 

Darüber hinaus verhindert der Entlastungsbetrag zusätzliche Belastungen im Pflegesystem: Ohne ihn müssten ambulante Dienste ab Pflegegrad 2 rund 117.000 zusätzliche Fachkräfte binden – eine Größenordnung, die angesichts des bestehenden Fachkräftemangels nicht realisierbar ist. 

Damit zeigt sich: Der Entlastungsbetrag ist nicht nur sozialpolitisch unverzichtbar, sondern auch volkswirtschaftlich hoch rentabel. 

Schließen Sie sich uns an und protestieren Sie dagegen:

https://innn.it/entlastungsbetrag-bleibt

 

 

Quellenangaben:

1 Bundesministerium für Gesundheit (BMG) (2025): Die Finanzentwicklung der sozialen Pflegeversicherung 2022–2024 (Ist-Ergebnisse). PDF, Berlin. Enthält die Angabe „Zusätzliche ambulante Betreuungs- und Entlastungsleistungen“ (3,36 Mrd. € bei Leistungsausgaben von 63,26 Mrd. €). Online verfügbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Statistiken/Pflegeversicherung/Finanzentwicklung/03-Finanzentwi cklung-der-sozialen-Pflegeversicherung__2024.pdf [Letzter Abruf: 18. August 2025] 

2 Deutsches Zentrum für Altersfragen (DZA) (2025): Einsamkeit im Alter – DZA Aktuell 03/2025. Berlin. PDF verfügbar unter: https://www.dza.de/fileadmin/dza/Dokumente/DZA_Aktuell/DZA_Aktuell_03_2025_Einsamkeit.pdf [Letzter Abruf: 18. August 2025]. 

3 Statistisches Bundesamt (Destatis) (2024): 5,7 Mio. Pflegebedürftige zum Jahresende 2023. Pressemitteilung 478 vom 18.12.2024. URL: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/12/PD24_478_224.html [Letzter Abruf: 18. August 2025]. 

4 Statistisches Bundesamt (Destatis) (2025): Demografischer Wandel – Pflege: Über 80 % werden zu Hause versorgt. Hintergrundseite. URL: https://www.destatis.de/DE/Themen/Querschnitt/Demografischer-Wandel/Hintergruende-Auswirkungen/demografie-pflege.html [Letzter Abruf: 18. August 2025]. 

5 IQWiG (2022): HTA-Bericht HT20-03: Maßnahmen gegen soziale Isolation und Einsamkeit im Alter. PDF: https://www.iqwig.de/download/ht20-03_massnahmen-gegen-soziale-isolation-und-einsamkeit-im-alter_hta-bericht_v1-0.pdf [Letzter Abruf: 18. August 2025]. 

6 Shekelle PG et al. (2024): Interventions to Reduce Loneliness in Community-Living Older Adults – Systematic Review and Meta-analysisJ Gen Intern Med. DOI verfügbar über PubMed: https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/38200279/ [Letzter Abruf: 18. August 2025]. 

7 Deutscher Bundestag (2021): Einsamkeit in Deutschland. Unterrichtung, Richtwert: £ 12 000 über 15 Jahre ≈ £ 800/Jahr (~ 900 €). PDF: https://www.bundestag.de/resource/blob/833538/3db278c99cb6df3362456fefbb6d84aa/19-13-135dneu-data.pdf [Letzter Abruf: 18. August 2025]. 

8 Malteser / Univation & IGF (2024/2025): Evaluation „Miteinander–Füreinander“. PDF: https://www.malteser.de/fileadmin/Files_sites/malteser_de_Relaunch/Angebote_und_Leistungen/Miteinander-Fuereinander/Forum/Forum_2024/e valuation-projekt-miteinander-fuereinander.pdf [Letzter Abruf: 18. August 2025]. 

9 BARMER (2021): Pflegereport 2021. Presse-Info/Übersicht. Online verfügbar unter: https://www.barmer.de/presse/infothek/studien-und-reporte/pflegereport/pflegereport-2021-1059412 [Letzter Abruf: 18.08.2025]. 

10 Statistisches Bundesamt (Destatis) (2024): Pflegebedürftige nach Versorgungsart, Geschlecht und Pflegegrad 2023. Online verfügbar unter: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Pflege/Tabellen/pflegebeduerftige-pflegestufe.html und https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Pflege/_inhalt.html#frageliste-75206 [Letzter Abruf: 18.08.2025]. 

11 Gesetzestext: § 43 SGB XI Vollstationäre Pflege (Leistungsbeträge der Pflegekasse je Pflegegrad). Online verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__43.html [Letzter Abruf: 18.08.2025]. 

12 Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) (06.02.2025): Eigenbeteiligung in vollstationärer Pflege – durchschnittlich bis zu 3.000 € monatlich (1. Jahr: 2.984 €/Monat). Online verfügbar unter: https://www.vdek.com/presse/pressemitteilungen/2025/eigenbeteiligung-pflegeheim-begrenzung-massnahmen.html [Letzter Abruf: 18.08.2025]. 

13 Berechnung von Juhi e.V.;  9 10 12: 4,39 Mio. ambulant versorgte Pflegebedürftige (Destatis 2023) × 40 % Entlastungsbetragsnutzer:innen (GKV-Schätzung) = 1,76 Mio. Personen; davon 22 % mit potenziellem Heimeintritt ohne Alltagshilfe (BARMER 2021) ≈ 387.000 Personen. Multipliziert mit 2.984 € monatlich Eigenanteil (vdek 2025) ergibt ca. 13,9 Mrd. € pro Jahr. 

14 Cochrane Deutschland (2023): Stürze von älteren Menschen lassen sich verhindern. Online verfügbar unter: https://www.cochrane.de/news/stuerze-von-aelteren-menschen-lassen-sich-verhindern [Letzter Abruf: 18.08.2025]. 

15 Cochrane (2023): Verringerung der Sturzgefahr im häuslichen Umfeld – Beseitigung von Sturzgefahren in der Umgebung. „... mehr als 30 % aller Stürze werden durch Gefahrenstellen im Umfeld verursacht.“ Online verfügbar unter: https://www.cochrane.org/de/evidence/CD013258_reducing-fall-hazards-within-environment [LetzterAbruf: 18.08.2025]. 

16 Clemson, L. et al. (2023): Environmental interventions for preventing falls in older people living in the community. Cochrane Database of Systematic Reviews. „Home fall-hazard interventions probably reduce the overall rate of falls by 26 % (RaR 0.74, 95 % CI 0.61–0.91).“ Volltext: https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC9998238/ | Verlagsseite: https://www.cochranelibrary.com/cdsr/doi/10.1002/14651858.CD013258.pub2/full [Letzter Abruf: 18.08.2025]. 

17 Bundesinitiative Sturzprävention (2022): Empfehlungspapier – Sturzprävention als Einzelangebot (Langfassung). Aussage: „... von Experten bundesweit auf mehr als 3 Mrd. € pro Jahr geschätzt.“ Online verfügbar unter: https://www.bundesinitiative-sturzpraevention.de/fileadmin/user_upload/dtb.de/GYMWELT/Bundesinitiative_Sturzpr%C3%A4vention/PDF/BIS_E mpfehlungspapier_Einzelangebot_Mai_2022_lang.pdf [Letzter Abruf: 18.08.2025]. 

18 Statistisches Bundesamt (Destatis) (15.05.2025): Gesundheitsausgaben in Pflegeeinrichtungen im Jahr 2023 um 6,3 % gestiegen (Pressemitteilung Nr. N025). Online verfügbar unter: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/05/PD25_N025_236.html [Letzter Abruf: 18.08.2025]. 

19 Bundesministerium für Gesundheit (BMG) (13.02.2025): Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung (PDF). Tabelle „Zahl der Leistungsbeziehenden der sozialen Pflegeversicherung nach Pflegegraden – ambulant, 31.12.2023“: Pflegegrad 1 (SPV, ambulant) = 778.824. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Statistiken/Pflegeversicherung/Zahlen_und_Fakten/Zahlen-Fakte n_Pflegeversicherung.pdf [Letzter Abruf: 18.08.2025]. 

20 Bundesministerium für Gesundheit (o. J.): Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung. „Der Beitragssatz beträgt seit dem 1. Januar 2025 3,6 % des Bruttoeinkommens ...“. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/die-pflegeversicherung/finanzierung.html [Letzter Abruf: 18.08.2025]. 

21 Statistisches Bundesamt (Destatis) (laufend aktualisiert): Verdienste nach Branchen und Berufen. Kennzahl „Bruttostundenverdienst April 2024: 27,28 €“. https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Verdienste/Verdienste-Branche-Berufe/_inhalt.html [Letzter Abruf: 18.08.2025]. 

22 Bundesministerium für Gesundheit (BMG) (13.02.2025): Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung, Geschäftstatsitik 2023. „Ambulant versorgte Pflegebedürftige nach Pflegegrad – PG 2–5 in Summe: ca. 3,615 Mio.“ Online verfügbar unter 

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Statistiken/Pflegeversicherung/Zahlen_und_Fakten/Zahlen-Fakte n_Pflegeversicherung.pdf [Abruf: 18.08.2025] 

23 Berechnung Juhi e.V.: 3,615 Mio. × 4 Std./Monat × 12 = 173,5 Mio. Std./Jahr ≈ 117.000 Vollzeitkräfte (bei 1.480 Std./Jahr). 

24 Institut der deutschen Wirtschaft (IW) / Deutscher Pflegetag 2023: Fachkräftemangel in der Pflege – im Jahresdurchschnitt 2021/2022 waren über 35.000 Stellen unbesetzt; betraf auch ambulante Pflege. Online verfügbar unter: https://www.deutscher-pflegetag.de/_Resources/Persistent/d6ac53e6fd4a604584b5b2a6195540a092f9c0b2/DeutscherPflegetag2023_Factsheet _Pflege.pdf [Abruf: 18.08.2025] 

 


Gemeinsamer Jahresbetrag für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege seit 1.7.2025

Gemeinsamer Jahresbetrag für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege seit 1.7.2025

 

Die Neuregelung des Pflegeunterstützung – und – Entlastungsgesetzes (PUEG) fast die bisher getrennten Budgets der Verhinderungspflege (§ 39 SGB elf) und die Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) zu einem flexiblen Kontingent zusammen. Der Gesamtbetrag beträgt 3539 € pro Jahr, für alle Pflegebedürftigen mit mindestens einem Pflegegrad zwei. Damit ist verbunden:

-das Geld kann flexibel genutzt werden, egal ob Unterstützung im Haushalt oder als Tagesnutzung in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung

-Wegfall aller komplizierten Übertragungsregelungen

-Gleiche Voraussetzung für beide (ehemaligen) Leistungsarten.

 

Da der gemeinsame Jahresbetrag erst zur Jahresmitte 2025 eingeführt wurde, werden bereits seit Januar bis einschließlich Juni 25 genutzte Beträge für Verhinderung – oder Kurzzeitpflege vom neuen Gesamtbudget abgezogen. Dabei handelt es sich um eine Übergangsregelung und gilt demzufolge nur für das Jahr 2025!

 

In diesem Zusammenhang „verschwinden“ die Begriffe Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege nicht, sondern die Zusammenlegung beider Kontingente hat den neuen, zusätzlichen (korrekten) Begriff: gemeinsamer Jahresbetrag. Der vereinfachte umgangssprachliche Begriff für diesen gemeinsamen Jahresbetrag ist Entlastungsbudget.

 

 

 

Begriffstabelle Pflegeleistungen ab 1. Juli 2025:

 

Bereich

Bisherige Bezeichnung

Alternative / Synonym

Ab 1.7.2025 (offiziell)

Bemerkung

Verhinderungspflege

Verhinderungspflege

Ersatzpflege

Weiterhin „Verhinderungspflege“ (oder Ersatzpflege)

Keine Namensänderung; bleibt § 39 SGB XI

Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege

----------

Weiterhin „Kurzzeitpflege“

Keine Namensänderung; bleibt § 42 SGB XI

Beide Leistungen zusammen

Verhinderungspflege + Kurzzeitpflege (getrennte Budgets)

----------

Gemeinsamer Jahresbetrag

Offizieller Sammelbegriff seit 1.7.2025

Alltagssprache / Medien

------------------

----------

Entlastungsbudget

Vereinfachende Bezeichnung, z. B. von Verbraucherzentrale, Apotheken Umschau

 

Warum ist weiterhin die Unterscheidung aller Begriffe wichtig?

Grundsätzlich bleibt es dabei, dass Sie nicht den gemeinsamen Jahresbetrag beantragen, sondern Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege. Der gemeinsame Jahresbetrag betrifft nur die Finanzierung dieser Pflegeleistungen.

Dabei gilt prinzipiell: Da die Verhinderung der Hauptpflegeperson nicht immer planbar ist, zum Beispiel bei Krankheit oder einem Unfall, müssen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege nicht vorab beantragt werden. Sie können die Kosten im Nachhinein mit der Pflegekasse abrechnen.

Wann immer es möglich ist, sollten Sie den Antrag im Vorhinein stellen. Zum Beispiel bei einem geplanten Urlaub oder Reha-Aufenthalt. Sie sind dann auf der sicheren Seite und wissen, welche Kosten wirklich gedeckt sind.

Achtung: der gemeinsame Jahresbetrag ist zweckgebunden für die Finanzierung von Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege und kann nur für dabei tatsächlich entstehende Kosten verwendet werden.

 

Weiterhin gilt: nutzt man den gemeinsamen Jahresbetrag als stunden Weise Verhinderungspflege wird das Pflegegeld nicht gekürzt. Wird es hingegen zur tagesweise Verhinderungspflege genutzt, wird das Pflegegeld innerhalb des Nutzungszeitraums auch in Zukunft auf 50 % reduziert.

 

Quelle: DMRZ; pflege.de


Großes Familienfest auf dem Cecilienplatz


Am 11. Mai diesen Jahres fand das Familienfest auf dem Cecillienplatz in Berlin in alter Tradition statt. Das Zentrum mit Fahrgeschäften und einer großen Bühne wurde umrahmt von vielen Informationsständen, bei denen sich Familien – jung und alt- über Angebote innerhalb des Kietz informieren.

Wir waren auch mit einem Aufklärungsstand dabei und waren begeistert von der Organisation durch das CDU-Büro Herrmann, des hohen Interesses an unserem Verein und seinen Inhalten sowie der sehr friedlichen und ausgelassenen Stimmung.

Bis auf kleine Auszeiten hatten wir den ganzen Zeitraum über viel Aufklärungsarbeit und Beratung zu leisten. Diese für uns erfreuliche Resonanz zeigt uns einerseits den hohen Aufklärungsbedarf und andererseits ist es für uns der Ansporn, auch in Zukunft unsere Leistungen anzubieten und im Umfang auszuweiten.

Weiterbildungsveranstaltung am 01.11.2023

Sollte die Diashow nicht laufen, aufs Bild klicken.

Rechenschaftsbericht

Rechenschaftsbericht des gemeinnützigen Verein Leben Wohnen und Pflege im Alter e.V. (LWP) für den Zeitraum 2019 – 2022

 In den letzten drei Jahren hat sich der LWP trotz großer Widrigkeiten erfolgreich entwickelt, konzentrierte sich auf seine Stammfelder Schwerbehinderung, Pflege, Hilfsmittel, behinderungsgerechter Ausbau des Wohnumfeldes, aber öffnete sich auch neuen Anforderungen aus den Bereichen Teilhabe, Erwerbsminderungsrente, Schulung und Training von Angehörigen zu pflegender Menschen. Dafür gebührt Dank und Anerkennung allen Akteuren, wie den Beratern, unseren zuverlässigen Alltagshelfern, aber auch der Geschäftsstelle und dem Vorstand sowie allen Vereinsmitgliedern, die zu dieser erfolgreichen Entwicklung beigetragen haben.

Mehr…

Für den Verein LWP waren diese 3 letzten Jahre sehr anspruchsvoll und sehr schwierig bezüglich der Randbedingungen, aber ganz nach dem Spruch: „Herausforderungen sind dazu da, um sie zu meistern“, nahmen wir diese an und versuchten das Beste daraus zu gestalten.

So hat auch uns die Corona Pandemie sehr belastet. Vieles musste verändert und angepasst werden, wie:

- die Einführung einer Video“Sprechstunde“, die WhatsApp-Video und WhatsApp- Nutzung in Schriftform oder Sprache; 

-es wurden viele Telefonberatung durchgeführt, 

- statt Haushaltsleistungen durch die Alltagshelfer mussten viel Botengänge und Erledigung von Einkäufen erfolgen, 

- die psychischen Folgen besonders durch Vereinsamung der Menschen bedingte die Einführung der Telefonseelsorge, welche anfangs noch über alle zur Verfügung stehenden Mobiltelefone des Vereins, ergänzt durch private Telefone und später über unsere neue Telefonanlage ermöglicht wurde.

An dieser Stelle darf ich nochmals allen Alltagshelfern, den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen für Ihr Verständnis und für Ihre Unterstützung in dieser einmalig schwierigen Situation danken.

 

Eine weitere erhebliche Belastung waren die sich überstürzenden Ereignisse und Erfordernisse unter dem Dach des VDGN, die unseren erzwungenen Umzug von der Irmastraße in die Mark- Twain- Straße nach sich zogen. Zur Erinnerung: der Verein Deutscher Grundstücksnutzer e.V. VDGN) ist in der ersten Hälfte der Neunzigerjahre entstanden, als Interessenvertretung der Eigentümer von Eigenheimen, Wochenend – sowie Garagengrundstücken. Als dessen Mitglieder zunehmend älter und pflegebedürftig wurden, führte dies im Jahre 2016 folgerichtig zur Gründung des gemeinnützigen Vereins Leben Wohnen und Pflege im Alter e.V. (LWP). Auf Vorschlag des damaligen VDGN-Präsidenten wurde 2018 mit einem zusätzlichen Neubau auf dem Grundstück Irmastraße 22 das Beratungszentrum Grundstück und Pflege errichtet, mit einem sehr hohen innenarchitektonischen Beitrag des LWP. Damit war die größtmögliche Nähe des LWP zu den Mitgliedern des VDGN sowie zu Nichtmitgliedern gegeben und damit auch eine günstige Voraussetzung für den Aufbau haushaltsnaher Dienstleistungen an Pflegebedürftigen und deren Angehörige geschaffen.

Mit einer neuen Führung des VDGN veränderte sich die Situation grundlegend, hin zu einer Geringschätzung und Ablehnung des LWP und seiner Leistungen.

Ausdruck dessen waren unerwartete monatliche Mietforderungen in Höhe von 2000 € für 41 m² plus der vom LWP entwickelten Pflegeberatungsfläche, der Beschluss des VMEG Vorstandes zur Kündigung aller bei ihm beschäftigten Alltagshelfer und schließlich der Beschluss des geschäftsführenden Vorstandes des VDGN bis auf weiteres, keine Fälle von Mitgliedern die Unterstützung im Alltag anfordern, zu übernehmen.

Auf diese Weise wurde der LWP aus dem Beratungszentrum, dass er mit erschaffen hatte, im Jahre 2021 heraus gedrängt.

Es musste ein neuer Ort gefunden werden, von dem aus den gewohnten Leistungen der Beratung und der Alltagshilfe erbracht werden konnten und der den ehrenamtlichen Helfern, Beratern, Mitarbeitern und Alltagshelfern eine neue Heimat bot.

Mit dem heutigen Trainings- und Beratungszentrum des LWP in der Mark Twain Straße 5 in 12627 Berlin ist dieser Ort gefunden worden. Allerdings bedurfte es erheblicher baulicher Maßnahmen und einer Neueinrichtung mit Pflegehilfsmitteln etc., was Zusatzkosten (oder sollten wir lieber sagen „ungeplante“ Kosten in Höhe von 30.000,00 Euro (Endwert) verursacht hat. Besonders tragisch ist hierbei anzumerken, dass wir genau in den Baurohstoff- und Fachkräftestrudel zeitlich mit hineingeraten sind, was die geplanten Baumaßnahmen um ca. 30% erhöhten, sowie die letzte Sanitärmaßnahme erst im Januar dieses Jahres ermöglichte. Inzwischen ist das neue Beratungszentrum nach zwei Jahren eingerichtet und darüber hinaus erfolgte:

- die Übernahme aller Alltagshelfer aus dem VMEG zu uns, 

- einer Neuausrichtung der Internetseite (jetzt mit .eu),

- die Einrichtung einer neuen Telefonanlage, die mit nur einer Einwahlnummer bis zu 100 Annahmen von Gesprächen gleichzeitig ermöglicht, sowie diese auch von jedem Ort angenommen werden können,

und 

-der Neugestaltung der Arbeitszeiten. Bei den beiden letztgenannten Punkten ist noch Ausbaupotential vorhanden.

Zu bemerken ist an dieser Stelle, dass für einen im Gebäude der Irmastraße 22 verbliebenen, vom LWP finanzierten Treppenlift seitens des VDGN noch immer kein finanzieller Ausgleich erfolgt ist.

 

Eingangs wurde bereits skizziert, dass unsere Beratungsleistungen erweitert wurden und nunmehr auch Teilhabe, EM-Rente, Schulungen und Trainings für pflegende Angehörige bis hin zu

Unterweisung in der Anwendung von Hilfsmitteln umfassen. Die Möglichkeit, eine Verordnung (Rezept) für Hilfsmittel auszustellen und die rasche und korrekte Bereitstellung der Hilfsmittel wurden deutlich verbessert, seitdem wir die Zulassung dafür besitzen. 

 

 

 

Seit Ende 2021 leistet der LWP die für Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 gesetzlich vorgeschriebenen halbjährlichen Beratungsgespräche und die Unterstützung im häuslichen Bereich wurde ausgebaut. Insgesamt sind in den letzten 3 Jahren fast 10.000 Stunden Unterstützung durch unsere Alltagshelfer in den Haushalten von Pflegebedürftigen erfolgt. 

 

Die Verquickung von Beratungsleistungen, Trainings-und Schulungsmöglichkeiten für Betroffene und/oder pflegende Angehörige, die Hilfe in Bezug auf Betreuungs-und Entlastungsleistungen sowie die Telefonseelsorge führen zu einer gegenseitigen Befruchtung und sorgen dafür, dass gerade Menschen in schwierigen Situationen engmaschiger aufgefangen werden können. 

 

 

 

 

 

 

 

 

Insgesamt wurden Leistungen wie folgt angeboten: 

 

 

 

Der demographische Wandel, unsere Popularität durch Mundpropaganda aber auch die sinkende Bereitschaft zur selbstlosen Hilfe, lassen unseren kleinen Verein zeitweise an unsere Grenzen stoßen. So erreichen uns im Durchschnitt 100 Anrufe pro Monat, die Nachfrage zur Hilfe bei der Ausfüllung von Amtsunterlagen stiegen , die zunehmenden Ablehnungen von Bescheiden mit dem Begehren nach Widerspruchshilfe und die Zunahme von hilflosen Angehörigen in schwierigen med./pflegerischen Situationen bei dem gesundheitlich eingeschränktem liebenden Menschen lassen uns dringend ehrenamtliche Unterstützer suchen, dies nun auch auf neuen Wegen durch die Suche am „Schwarzen Brett“ von Supermärkten und Co sowie Nutzung des Internets, Messen/Ausstellungen etc. An dieser Stelle darf ich die Bitte an Sie alle heran tragen den LWP bei der Gewinnung neuer ehrenamtlicher Helfer für den Alltag nach Kräften zu unterstützen.

Die Motivierung und Qualifizierung der Alltagshelfer ist dem Vorstand des LWP ein wichtiges Anliegen. So werden bis zu 4 Schulungen pro Jahr zur Weiterbildung für unsere Alltagshelfer angeboten rund um die Themen Medizin, Schwerbehinderung, Pflegeversicherung und Hilfsmittel.

 

Es wurde eine vereinseigene Broschüre „Der Pflegepilot“ eingeführt, jedes Quartal eine neue Ausgabe mit ca. 500 Exemplaren. Hier findet man Aktuelles, Hintergründe zu politischen Maßnahmen, Aufklärung über Hilfsmittel und Möglichkeiten zu baulichen, barrierefreien Veränderungen, Fallbeschreibungen zum Umgang mit abschlägigen Bescheiden von Schwerbehinderung und Pflege usw. Bisher wurden darüber und anderswertig über 200 Artikel veröffentlicht, unter anderem auch auf unserer Internetseite, die in vieler Hinsicht verbessert wurde und dem stetigen Wandel unterliegt: 

  • es wurde eine Suchfunktion eingeführt,
  •  alle unsere Beratungsangebote dort erklärt, 
  • eine direkte Kontaktaufnahme mit uns darüber ermöglicht,
  •  sowie eine Erleichterung des Ausfüllens eines Mitgliedsantrags ist per direkte Eingabe jetzt möglich, 
  • die Meilensteine unserer Aktivitäten sind dort nachzuvollziehen,
  • Pflegepiloten sind dort nachlesbar, 
  • sind jetzt auch Sozialmedia fähig,

und

  • unsere Petition kann dort demnächst hochgeladen werden, mit der Möglichkeit des Anschlusses durch Gleichgesinnte.

 

 

Auch wir möchten unseren Beitrag zur Verbesserung der Anerkennung für Pflegeberufe leisten und haben uns deshalb dem Bundesfreiwilligendienst als Einsatzstelle angeschlossen. Damit können junge Menschen die sozialen Facetten unserer Vereinstätigkeit kennen lernen und wir werden sie dazu über 6 Monate bis 1 Jahr begleiten, anleiten und unterstützen. Unsere Vision ist es, junge Menschen für die vielfältigen Bereiche in der Pflege zu begeistern und (teilweise) zu befähigen.

Wenn sie in ihrem persönlichen Umfeld junge Menschen kennen die an einem Bundesfreiwilligeneinsatz interessiert sind: schicken Sie sie zum LWP.

 

Wir schon aufgezeigt, begleiten wir Menschen zu ihrem Recht durch Aufzeigen von staatlichen Mitteln, geben Hilfestellung bei der Antragstellung und gegebenenfalls bei Widersprüchen. Etliche Probleme und Widersprüche wären allerdings vermeidbar, wenn die Pflegebedürftigen oder deren Angehörigen rechtzeitig, vor dem Besuch des Gutachters des medizinischen Dienstes den Rat des LWP eingeholt hätten. Die Gutachter des medizinischen Dienstes sind uns bisher leider nicht als Helfer der Pflegebedürftigen bekannt geworden, sondern durch eine restriktive Praxis, die berechtigte Pflegegrade verweigert oder sogar zurückgestuft. Deshalb nochmals mein dringender Appell: suchen Sie rechtzeitig die Beratung durch den LWP und reduzieren Sie dadurch unnütz belegte Kapazitäten unsererseits. 

 

Dann haben wir auch noch mehr Zeit, die im letzten Jahr im zu geringen Maße ausgefallenen Netzwerkarbeit, den Messe- und Ausstellungsbesuchen (was ein Teil unser eigenen Weiterbildung ausmacht) zu widmen bzw. selber durchzuführen. Ein Trostpflaster gibt es aber, bei einen unserer Messeausstellungen wurden wir im RBB eingefangen.

 

Im Jahre 2022 haben wir einen Tag der offenen Tür durchgeführt und konnten damit erstmalig nach Corona unser Zentrum in der Mark-Twain-Str. vorstellen, Fragen beantwortet, Tipps gegeben und sind mit Hilfesuchenden Menschen in Kontakt getreten.

Zur Untermalung gab es eine Teststation der Sinne für Jung und Alt – was ebenfalls dem Bekanntheitsgrad unseres Vereins erhöhte. Darüber hinaus stärkte Werbung, Mundpropaganda,

Aufklärungsveranstaltung und Fachseminare, Flyerauslegung in Supermärkten und ähnlichen öffentlichen Stellen, Internet, Info in Briefkästen in den Einsatzgebieten unserer Alltagshelfer, durch unsere Alltagshelfer, das Wissen in der Bevölkerung über uns.

 

Eine Aufklärungsbroschüre zum Thema Schwerbehinderung, Pflege(grad) und EU-Rente ist im

Jahr 2022 fertig gestellt worden.

 

13. Vorstandsarbeit war in den Corona-zeiten erschwert —> durch Videokonferenzen ermöglicht, später dann auf unserer „Baustelle“ der Mark-Twain und seit letztem Jahr wieder regulär. Hier wurden Strategien, Maßnahmen und neue Einsatzfelder diskutiert und besprochen. Vorstandsmitglieder sind auch zum größten Teil die Experten in Medizin, Pflege und die damit verbundene Rechtslage, so dass häufig die Vorstandssitzung um diese Themen erweitert wurde und ein fließender Übergang zu Themen der Pflegefachgruppe erfolgte.

 

Zusammenfassung:

 

Mit unserem Team aus Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen kann der Vorstand für den Berichtszeitraum 2020-2022 zurückblicken auf:

 

 

 

Stunden insg.

 

 

Anzahl insg.

 

 

Auflage insg.

 

Beratungen

 

2667,5

 

1.067

 

 

Telefonseelsorge

 

 

1.248

 

624

 

 

Betreuungs-und Entlastungsleistungen (§45 b SGB XI)

 

 

(fast) 10.000

 

 

 

Halbjahresgespräch (§37 SGB XI)

 

 

51

 

19

 

 

Einzelartikel

 

 

 

11

 

500

 

Aufklärungsbroschüre

 

 

 

1

 

200

 

Pflegepiloten

 

 

 

6

 

500

 

Fachseminare

 

 

 

13

 

 

Aufklärungsseminare

 

 

 

6

 

Tag der offenen Tür

5

1

 

 

Gesamt:

 

 

13.971,5

 

1.748

 

1.200

 

 

 

 

Wie soll es weitergehen:

 

  1. wir werden das soziale Beratungs- und Unterstützungsangebot des LWP konsequent weiterführen und ausbauen, ganz besonders der Pflege
  2. wir werden uns verstärkt politisch einmischen, um vor allem zukunftsfähige Bedingungen für die Pflege bei deutlicher Verminderung der finanziellen Belastungen der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen herbeizuführen.

 

  1. müssen wir die personellen Grundlagen unserer Tätigkeit von den Alltagshelfern bis zum Bundesfreiwilligendienst deutlich stärken.

 

Weniger…